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Wir unterstützen Sie mit (beim Finanzamt anerkannten) Gutachten zum Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer nach § 7 Abs.4 S.2 EStG. Wir empfehlen Rücksprache mit Ihrem Steuerberater – in einer Vielzahl von Fällen könnte mit Hilfe des Gutachtens das zu versteuernde Einkommen gesenkt und eine höhere jährliche AfA angesetzt werden.
Für ein Angebot und nähere Infos zum Gutachten stehen wir zur Verfügung.
