Nicht selten stellt sich die Frage nach der Höhe der Miete oder der Pacht. Die Gründe hierfür können vielfältig sein. Ob für Vermieter/Eigentümer, die eine ordnungsgemäß begründete Mieterhöhung benötigen oder sich bereits im Klageverfahren auf Zustimmung zur Mieterhöhung befinden, ermitteln wir regelmäßig ortsübliche Vergleichsmieten. Andererseits können finanzbehördliche Fragen der Auslöser für eine Beauftragung sein.

Wir erstellen Mietwertgutachten sowohl für Gewerbe- als auch für Wohnraummietverhältnisse. Ebenso stehen wir Ihnen für die Ermittlung des Pachtwerts zur Seite.