Im Versicherungsfall stellt sich häufig das Problem einer Über-oder Unterversicherung. Um hier als Versicherungsnehmer im Schadensfall angemessene Versicherungsleistungen zu erhalten, sollte der Wert des versicherten Interesses (=Versicherungswert) vor dem Schadenseintritt zutreffend ermittelt worden sein.

In der Bewertungspraxis stellt sich nach Versicherungsfällen häufig die Frage nach der Höhe der Versicherungssumme und des Versicherungswerts. Danach richtet sich die Leistung des Versicherers. Es kann deshalb sehr hilfreich sein, den Versicherungswert seiner Immobilie genau zu kennen und mit seinem Versicherer Entsprechendes zu vereinbaren. Sollten hier Probleme auftauchen, stehen wir natürlich auch im Rahmen eines Sachverständigenverfahrens zur Verfügung.

Ebenso bieten wir Ermittlung von Restwerten nach Versicherungsfällen an.